Sexverbot in Baden-Württemberg
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Einer Studie des Robert-Koch-Instituts nach ist einer der Hauptgründe für die Übertragung des Covid-19-Virus der Geschlechtsverkehr.
Baden-Württemberg zieht hier als erstes Bundesland Deutschlands seine Konzequenzen.
Wie der Deutschen-Presseagentur (DPA) berichtet wurde gilt ab dem 21.03.2020 ein Verbot für Geschlechtsverkehr in ganz Baden-Württemberg.
Geburten die auf diesen Zeitraum zurückzuführen sind werden mit Geldstrafen von 1.000€ bis hin zu Freiheitsstrafen belegt.
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