Urlauber bleiben sitzen!
Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.
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DEUTSCHE FLUGHÄFEN AB 16.03.2020 00:00 UHR GESPERRT
Bereits jetzt kommt es zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen sowie Quarantänemaßnahmen bei Verdachtsfällen. Obligatorische Quarantäne kann auch in ausländischen staatlichen Einrichtungen erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Die Reisenden müssen sich an den Reiseveranstalter oder die jeweilige Fluggesellschaft wenden. Es besteht derzeit keine Möglichkeit per Flugreise Deutschland zu verlassen.
Grundsätzlich bleiben erstmal alle Rechte aufgrund eines Flugausfalls bestehen. Sollte der Flug wegen Corona abgesagt werden müssen, ist die Fluggesellschaft – unabhängig davon, ob auch ein Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrechte-Verordnung besteht – verpflichtet, Ihnen den Ticketpreis zu erstatten oder eine Umbuchung anzubieten. Sie erhalten somit für einen Flugausfall aufgrund von Coronavirus zumindest Ihr Geld zurück. Insbesondere dann, wenn die Airline keinen Alternativflug anbieten kann. Zusätzlich zu der Rückerstattung des Ticketpreises empfehlen wir Ihnen überprüfen zu lassen, ob Ihnen trotz Coronavirus eine Entschädigung zusteht: Flightright findet für Sie heraus, ob der Flugausfall einen direkten Zusammenhang mit dem Coronavirus hat.
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