Gigabytebegrenzung auf nationalen/internationalen Flügen

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Gigabytebegrenzung auf nationalen/internationalen Flügen

Ab dem 01.08.2019 tritt ein neues Gesetz in kraft,welches regelt wie viel Gigabyte an Datenvolumen auf allen nationalen sowie internationalen Flügen mit an Bord genommen werden dürfen. Die Begründung liegt darin das durch zu viel Datenvolumen auf Handys , Laptops und auch USB Speichersticks das Gesamtgewicht des Flugzeuges stetig steigt , was sich auch nachhaltig auf den Kerosinverbrauch auswirkt. Laut Gesetzgebung die in kraft tritt gelten folgende Regelungen: Es dürfen 32 GB nicht überschritten werden. Als Beispiel : Handy 16 GB , Notebook 16 GB , damit ist es möglich an Bord zu kommen. Sollten 32 GB überschritten werden gibt es nur die Möglichkeit vor den Augen der Abfertiger seinen Gesamtspeicher zu reduzieren, oder aber das betreffende Gerät abzugeben und am ende der Reise wieder in Empfang zu nehmen. Die kosten belaufen sich pro Gerät welches nicht mitgenommen wird auf 5 Euro Einlagerungsgebühr pro Tag.

Greta Thunberg äußerte sich sehr erfreut über diesen Umstand , und will erreichen das die Gigabytebegrenzung auf mindestens 16 GB verringert wird.

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