'Magda' und 'Manfred' sind Nazinamen
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Die Standesbeamtenkommission in Berlin entschied am Freitag, den 15. März, dass nun unter anderem auch die Namen 'Adolf', 'Heinrich', 'Manfred' und 'Magda' dem sogenannten Nazinamensverbotskodex zuzuordnen sind. Dies beschloss der Berliner Senat in einem Ausschuss am vergangenen Freitag auf Empfehlung des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Auf Veto der AFD wurde nicht weiter eingegangen. Merkel merkte hierzu an: "Zu lange schon sei es noch gängiges Gut, dass Namen, die mit schwersten Verbrechen an der Menschheit in Verbindung gebracht werden müssen, noch heute von Namensträgern öffentlich innegehalten werden." Es sei daher nur "ein notwendiger Schritt im Sinne des europäischen Gemeinschaftsgedankens, dass Namen, die im Dritten Reich mit Mord, Gewalt und Hass assoziiert werden mussten, heute nicht länger getragen werden dürfen," so die Kanzlerin in einem Interview am Samstag.
Laut Merkel und Schroeder-Nierfeld, Vorsitzender der Standesbeamtenkommission in Bad Salzschlirf, seien Einbenennungen rsp. Umbenennungen nun geplant. "Dies betrifft allerdings niemanden mehr, der nach 1952 geboren wurde." Sieben Jahre nach dem Kriegsende Geborene scheinen daher nicht mit bürokratischen Namensänderungen rechnen zu müssen.
Alle vor dem 1. Januar 1952 geborenen mit folgenden Vornamen werden jedoch bis spätestens 1. Juli 2021 von Amts wegen ein- oder umbenannt, wenn sie ihren Namen nicht vorher freiwillig ablegen. Die neuen Vornamen der Betroffenen sollen dabei gesamtgesellschaftlicher Natur sein und dem europäischen Einheitsgedanken Geltung tragen:
Frauennamen:
(alt) - (neu)
Magda - Marry
Eva - Emma
Adolfina - Annette
Männernamen:
(alt) - (neu)
Adolf - Alexis
Adolfo - Alexis
Bertram - Boris
Heinrich - Henry
Manfred - Murat
Winfried - Willy
Zacharias - Zamor
Hintergrund der Ein-/ Umbennenungen sind die historischen Figuren und Funktionäre wie beispielsweise Adolf Hitler, Eva Braun, Heinrich Himmler, Manfred Roeder, Magda Goebbels und Zacharias Steitz.
Die zuständigen Namensänderungsbehörden werden mit den Betroffenen noch binnen diesen Jahres Kontakt aufnehmen und die Bürger zur Vorsprache zwecks Namensänderung (Ein-/Umbennenung) auffordern.
Bei Ablehnung droht den Betroffenen ein Bußgeld von bis zu 3000,- Euro und die Amtshandlung müsste dann zwangsweise vorgenommen werden, so die Parteien.
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