Neue Datenschutz-Grundverordnung

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Neue Datenschutz-Grundverordnung

Dienstag, 22. Mai 2018
Neue Datenschutz-Grundverordnung verbietet Zeigen von Tattoos mit Kindernamen und Geburtsdatum



Brüssel (dpo) - Schlechte Nachrichten für alle Eltern, die die Namen oder Geburtsdaten ihrer Schützlinge auf der eigenen Haut verewigt haben: Laut der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union, die am 25. Mai in Kraft tritt, ist es künftig nicht mehr erlaubt, personenbezogene Daten ohne die Einwilligung ihrer Besitzer zur Schau zu stellen. Entsprechende Tattoos müssen entfernt oder verhüllt werden.
"Der Vorname und das Geburtsdatum eines Kindes sind personenbezogene Daten, die nicht ohne Weiteres in der Öffentlichkeit weitergegeben werden dürfen", erklärt Datenschutz-Experte Jens Mallenberger. "Da ist die DSGVO sehr deutlich."
Entsprechende Tattoos dürfen daher nur dann nach dem 25. Mai weitergenutzt werden, wenn der Träger bis dahin eine schriftliche Genehmigung des Dateninhabers eingeholt hat – dies sei allerdings nur möglich, sofern das Kind bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit voll geschäftsfähig ist.

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