Nach Razzia: Schwarzgeld Affäre überschattet Landratswahlkampf im Altenburger Land

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Nach Razzia: Schwarzgeld Affäre überschattet Landratswahlkampf im Altenburger Land

Mitten im Stichwahlkampf zur Landratskandidatur gerät die amtierende Landrätin Michaele Sojka massiv unter Druck.
Im Mittelpunkt des lokalen Skandals steht dabei die Aussage eines Handwerkers, der im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung in das Fadenkreuz der zwischen Zoll und Steuerfahndung koordinierten Razzia geriet. Hintergrund waren umfassende Schwarzarbeiter Bauleistungen im Handwerksbereich.
Hierin sollen mehrere Kommunalpolitiker, darunter auch die Landrätin des Altenburger Landes verwickelt sein. Offenbar sind in eine Immobilie, die im Eigentum der Landrätin steht, durch mehrere von ihr beauftragte Handwerker erhebliche Schwarzarbeiterleistungen eingeflossen.

Wohl um in den Genuss eines strafmildernden Deals mit der Staatsanwaltschaft zu gelangen, hat der betroffene Handwerker mit einem „Lebensgeständnis“ schwere Beschuldigungen gegen die Landrätin erhoben. Solche immer wieder zwischen Beschuldigten und Staatsanwaltschaften ausgehandelte Deals, versprechen umso höhere Aussicht auf Strafmilderung, je prominenter die ans Messer gelieferte Figur dabei ist.

Dass dies im vorliegenden Fall die Landrätin Sojka zudem mitten im Wahlkampf trifft, dürfte ihre ohnehin schlechten Siegchancen für die Stichwahl weiter minimieren. Unbestätigten Berichten zufolge, soll Sojka versucht haben, über ihre Kontakte zur Thüringer Landesregierung Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen. So hieß es, die Landrätin habe versucht nachträglich Selbstanzeigen bei Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung unterzubringen. Diese waren jedoch auf ein Datum ausgestellt, das vor dem Beginn der Ermittlungen liegt. Dabei hattte Sie Vergehen eingeräumt, die regelmäßig mit mehr als 90 Tagessätzen abgestraft werden und damit automatisch eine Vorstrafe nach sich ziehen.

Unter diesen Umständen wäre es für Sojka mit einer Vorstrafe nicht mehr möglich, Beamtin auf Zeit (Landrätin) zu sein. Abgesehen davon ist es für eine strafverhindernde Selbstanzeige in der Regel ohnehin zu spät, wenn wie im vorliegenden Fall bereits Ermittlungen liefen.
Für ein Interview zum Vorfall war die Landrätin des Altenburger Landes nicht zu sprechen.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Gera ermittelt zudem intern, da Informationen des Ermittlungsverfahrens zu einer unmittelbar bevorstehenden Hausdurchsuchung bei der Landrätin an die Öffentlichkeit gedrungen waren, und somit der Fahndungserfolg vorerst vereitelt wurde. Seitens des stellvertretenden Chefs der Staatsanwaltschaft Steven Fliecker gab es zum momentanen Ermittlungsstand keine weiteren Auskünfte.

Darüber hinaus berichtete das Netzwerk Deutscher Redaktionen (RDN), es lägen belastbare Informationen zu einer Beteiligung des Thüringer Landesverfassungsschutz an der Warnaktion für die Landrätin vor. Dass man hier offensichtlich von höchster Ebene versucht hat einzugreifen, sei ein unerhörter Skandal, dessen Aufklärung unbedingte Priorität hat, so Staatsanwalt Fliecker.

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