Tierretter erhalten Blaulicht und Martinhorn
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Von Bert Bäringer
(red) Mit einer neuen, ab Monatsbeginn, geltetenden Gesetzesänderung sind die Tierrettungen in Baden-Würrtemberg ab sofort berechtigt, bei Lebensgefahr und Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sonder- und Wegerechte mit Blaulicht und Martinhorn zu nutzen, parallel zu den bereits bestehenden auf die Versorgung von Menschen ausgerichteten Hilfsorganisationen.
Der Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis90/Die Grünen) hatte das Projekt persönlich angestoßen, nachdem er auf die stetig steigenden Einsatzzahlen der Tierrettungsdienste im Land und den immer dichter werdenden Verkehr in Städten und auf Autobahnen aufmerksam wurde, hier war es in der Vergangenheit aufgrund der stark zeitverzögerten Eintreffzeiten bereits zu größeren Beschädigungen, Folgeunfällen und sogar Verletzten gekommen, zuletzt bei einem durch einen Hund verursachten Unfall mit mehreren Verletzten auf der Bundesautobahn A5 bei Walldorf.
Die Tierrettungsdienste begrüßten diesen wichtigen Schritt in Hinsicht auf die Möglichkeit der raschen Versorgung von verletzten und in Not geratenen Tieren und begannen umgehend mit der Umrüstung der Einsatzfahrzeuge auf die neue Signaltechnik.
Erste statistische Auswertungen bezüglich der rascheren Eintreffzeiten werden noch vor Mitte des Jahres erwartet.
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