Sensationsurteil: Polnisches Kreisgericht kippt Benes-Bierut-Dekrete
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Wroclaw: Ein seit Kriegsende bahnbrechendes Urteil des breslauer Kreisgerichts lässt überlebende Heimatvertriebene aufatmen. Das genannte Gericht gab einer klagenden Rentnerin in zweiter Instanz recht, die gegen den verweigerten Kauf eines Hofes den Klageweg einschaltete. Der vorsitzende Richter JUDr. Stanislaw Wieczikowski entschied, dass die nach dem Krieg verabschiedeten Benes- und Bierut-Dekrete gegen geltendes europäisches Recht verstoße und dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspreche. Da kein anderer Käufer am Objekt sein Interesse bekundete, wurde das zuständige Grundbuchamt angewiesen, den Kauf anzuerkennen und abzuwickeln. Inwieweit diese Entwicklung, die auch den 2+4-Vertrag grundlegend in Frage stellt, eine Symbolwirkung hat, ist derzeit noch gar nicht abzuschätzen.
Es ist zu erwarten, dass sudetendeutsche Vertriebenenverbände dieses Urteil nutzen werden, um ihrerseits Grund und Boden in Pilsen, Eger oder Ödenburg zu erwerben. Die klagende Rentnerin äußerte gegenüber unserer Redaktion: "Ich kann endlich nach Hause. Erst jetzt ist der zweite Weltkrieg zuende."
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