VERGNÜGUNGSSTEUER FÜR NEUGEBORENE

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VERGNÜGUNGSSTEUER FÜR NEUGEBORENE

Ab dem 01. Januar 2018 muß jede Familie für ihr erst Neugeborenes eine einmalige Vergnügungssteuer in der Höhe von 500,00 € binnen vier Wochen nach der Geburt an den Staat bezahlen. Für jedes weitere Kind wird eine Steuer von 300,00 € fällig.

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