Endlich: Weihnachtsgeld auch für Hartz-IV-Empfänger
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In einer Sondersitzung hat der Bundestag, fast unbeachtet neben aller Wahlauswertung, per Gesetz festgestellt, dass auch Empfängern von Leistungen nach dem SGB II Weinhnachtsgeld zusteht. Als Begründung wird angegeben, dass die Regelleistungen jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden. Allerdings wurde fälschlicher Weise bisher das in fast allen Branchen übliche Weihnachtsgeld nicht mit einbezogen. Diese Ungleichbehandlung wurde jetzt per Eilentscheidung korrigiert. Um das Weinhnachtsgeld allerdings auch noch für 2017 erhalten zu können, ist bis zum 30.09.2017 ein entsprechender Antrag. Das Formular dafür liegt an sofort in den Jobcentern aus oder ist über www.weihnachtsgeldfueralle.com abrufbar.
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