Beauftragter für Informationstechnik
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Die Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik hat das Kabinett durch den Beschluss zur "IT-Steuerung Bund" vom 5. Dezember 2007 geschaffen.
Der Beauftragte ist zentraler Ansprechpartner für Länder und Wirtschaft bei der Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in IT-Fragen. Seit dem 1. Oktober 2015 ist Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.
Die wichtigste Aufgabe des IT-Beauftragten der Bundesregierung ist es, die ressortübergreifende IT-Koordinierung zu einer ressortübergreifenden IT-Steuerung auszubauen.
Dieses Ziel verfolgt der Beauftragte in enger Abstimmung, gemeinsam mit den IT-Steuerungsgremien – dem IT-Rat, der Konferenz der IT-Beauftragten der Ressorts und der IT-Steuerungsgruppe des Bundes. Aus diesem Grund leitet der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik den IT-Rat und ist zugleich Sprecher und Vorsitzender der IT-Steuerungsgruppe.
Der Beauftragte ist für die strategischen Fragen des IT-Einsatzes in der Bundesverwaltung zuständig und an allen Gesetzgebungsverfahren und anderen Regierungsvorhaben zu beteiligen, die wesentliche Auswirkungen auf die Gestaltung der IT der öffentlichen Verwaltung haben.
Gemäß Kabinettbeschluss gehören zudem folgende Aspekte zum zentralen Aufgabenbereich des Beauftragten:
Ausarbeitung der E-Government-/IT- und IT-Sicherheitsstrategie des Bundes,
Steuerung des IT-Sicherheitsmanagements des Bundes,
Entwicklung von Architektur, Standards und Methoden für die IT des Bundes,
Steuerung der Bereitstellung zentraler IT-Infrastrukturen des Bundes.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik sieht drei Ziele für eine gute IT-Steuerung des Bundes als erfolgskritisch an:
Der Bund muss seine IT effektiv, effizient, sicher und zukunftsfähig aufstellen.
Der Bund muss leistungsfähige IT-Infrastrukturen für eine elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden schaffen oder ihre Errichtung fördern.
Der Bund muss die Informationsgesellschaft in Deutschland langfristig fördern, indem er die Rahmenbedingungen für innovative IT und verlässliche elektronische Kommunikation zukunftsfähig gestaltet.
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