Ab 2018 Arabisch Pflicht im Schulunterricht

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Ab 2018 Arabisch Pflicht im Schulunterricht

Jetzt steht es fest, ab 2018 wird Arabisch im Unterricht Pflichtfach von der ersten Klasse der Grundschule an bis zum Abitur. Alle Schüler dürfen mit Beginn der zweiten Klasse der Sekundarstufe eine zweite Fremdsprache (Türkisch, Russisch oder Polnisch) erlernen. Von der vierten Klasse der Sekundarstufe an können die Schüler eine dritte Fremdsprache erlernen, diese ist dann frei wählbar.

Die Sprachklassen setzen sich aus Schülern unterschiedlicher Nationalität zusammen und werden von Lehrkräften unterrichtet, die diese Sprache möglichst als Muttersprache sprechen. Von der dritten Klasse der Sekundarstufe an können die Schüler eine antike Sprache lernen. Geschichte und Geografie werden in der ersten Fremdsprache des Schülers (Türkisch, Russisch oder Polnisch) unterrichtet. Der Unterricht in Wirtschaftskunde, der von der vierten Klasse der Sekundarstufe an als Wahlfach angeboten wird, wird ebenfalls in einer dieser drei Sprachen erteilt. dd

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