Rheinland-Pfalz streicht Beamten Beihilfe
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MAINZ (Ulk) - Paukenschlag in der letzten Plenarsitzung des Rheinland-Pfälzischen Landtags.
In einem Eilverfahren stimmten die Abgeordneten knapp für die Streichung der Beihilfe für alle Beamten des Landes Rheinland-Pfalz, welche im Jahr 2005 oder später dem öffentlichen Dienst beigetreten sind. Dieser heftig diskutierte Schritt ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Sanierung des maroden Landeshaushalts, welcher immer noch unter den Folgen der Beck-Ära leidet.
In einem Interview sagt der Vorsitzende des Haushaltsauschusses Karl Auer: "Wir sehen uns zu diesem Schritt genötigt, halten Ihn gleichzeitig aber auch für sozialverträglich, da von dieser Lösung überwiegend junge Beamte betroffen sind."
Die finanzielle Unterstützung für die Kranken- und Pflegeversicherung wird aufgrund des Eilverfahrens bereits zum 1.4.2017 ersatzlos gestrichen. Selbstverständlich können die Betroffenen ihre Verträge bei den privaten Krankenversicherern fortführen. Aufgrund des hohen Beihilfesatzes, gerade bei Familien, dürften sich jedoch die Beiträge für die PKV, welche dann vollständig erhoben werden, in Einzelfällen verfünffachen. Der Vorsitzende der Versicherungskammer Dr. med. G. Scheidt sichert "in diesem Ausnahmefall ein Sonderkündigungsrecht aller Betroffenen" zu.
Beamte welche die gestiegenen Beiträge der Privatversicherung nicht mehr zahlen möchten oder aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze rausfallen, lässt das Land RLP nicht im Regen stehen. Für diese Fälle wurde die "BKK Beamte" gegründet, welche zu marktüblichen Beiträgen eine medizinische Grundversorgung auf Basis der gesetzlichen Krankenversicherung zusichert.
Eine Rückkehr zum alten Beihilfe-Modell wird nicht in Aussicht gestellt, da man aufgrund des Flughafen-Hahn-Verkaufs und der Nürburgring-Affäre auch noch langfristigen mit Folgen für den Haushalt rechnet. Andere Bundesländer sollen bereits Gutachten beauftragt haben, um für sich das rheinland-pfälzische Modell zu prüfen, standen jedoch für eine Stellungnahme kurzfristig nicht zur Verfügung.
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