Angelverbot in Deutschland
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Angeln mit einer Freizeitbeschäftigung oder Sport gleichzusetzen lässt unberücksichtigt, dass Fischen beim Angelvorgang Schmerzen und Leiden zugefügt werden – wenn der Fisch sich im Haken verfängt, um sein Leben kämpft, wenn der Angler ihn aus dem Wasser herausholt und schließlich den Haken entfernt sowie bei einer unsachgerechten Betäubung und Tötung der Fische.
Schmerzempfinden bei Fischen
Aufgrund bisheriger wissenschaftlicher Untersuchungen kann auch bei Fischen von einem Schmerzempfinden ausgegangen werden:
Fische besitzen die anatomischen und chemischen Voraussetzungen für Schmerzempfinden und für die Weiterleitung von Schmerz.
Fische versuchen, den (Schmerz-) Reiz in ähnlicher Weise zu vermeiden, wie das bei Schmerzempfindung der Fall ist.
Nach Verletzungen im Maulbereich zeigen Forellen ein Schmerzverhalten ähnlich dem von Säugetieren.
Tierschutzwidrige Angelmethoden
Fische sind Wirbeltiere, die dem Schutz durch das Tierschutzgesetz unterstehen. Nach Paragraph 17 ist es verboten, diese ohne vernünftigen Grund zu töten bzw. ihnen länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Allgemein gilt als vernünftiger Grund nur der Nahrungserwerb oder die Hege und Pflege des Fischbestandes. Es ist nicht erlaubt, Fische zu angeln und zu töten aus Freude am "Sport" oder um sich mit anderen Anglern mit dem Fangerfolg zu messen.
Genauer geregelt wird die Angelfischerei in den Fischereigesetzen und -verordnungen der einzelnen Bundesländer. Darin werden z. B. auch bestimmte Angelmethoden eingeschränkt oder verboten. Der Deutsche Tierschutzbund lehnt verschiedene Angelmethoden als besonders tierschutzwidrig ab.
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