Das AUS für Feuerwerk
Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.
2059 64038 Teilen
2017 Ruhe am Himmel
So schön und laut: Ein Feuerwerk bildet den Höhepunkt vieler großer Veranstaltungen.
Doch damit soll nun Schluss sein.
Immer mehr Menschen fühlen sich von der Pyrotechnik gestört, auch Tiere reagieren empfindlich.
Wer ein professionelles Feuerwerk in Auftrag gibt, muss sich wohl in Zukunft damit abfinden eine Absage zu bekommen.
Für die einen ist es ein betörender Zauber am Nachthimmel, für andere dagegen schlicht ein Ärgernis mit Ruhestörung und Umweltverschmutzung,
bei der Geld im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt wird:
Über den Sinn und Zweck von Feuerwerken lässt sich trefflich streiten.
Doch damit ist es nun vorbei: Weder Hochzeitsfeiern noch Geburtstage auch keine Fimenfeiern sollen fortan von Licht, Schall und Rauch verschönt werden, die Regierung wird nur noch in Ausnahmefällen Feuerwerke für sehr große Veranstaltungen genehmigen.
Die FDP hatte im Dezember 2014 schon einen Antrag eingebracht, die Zahl der Feuerwerke Deutschlandweit drastisch einzuschränken. Viele Menschen, so hieß es, würden die nächtliche Knallerei als störend wahrnehmen. Aber auch Tiere reagieren zuweilen nahezu panisch auf die ungewohnte Geräuschkulisse. Zudem gelangen durch Pyrotechnik teils hochgiftige Substanzen in die Umwelt und in den See: Diverse chemische Elemente kommen dabei zum Einsatz, übrig bleiben Bleinitrat und Bleioxid, Borsäure, Hexachlorbenzol, Kaliumchlorat und -dichromat, Kupferchlorid und -oxid, aber auch Natriumchlorat oder Radium. Hinzu kommt eine nicht unerhebliche Feinstaubbelastung und herabfallende Gegenstände, die oft genug im See treiben.
Es wurd beschlossen, dass etwa Hochzeiten, Geburtstage un dz.B. Fimenfeiern ohne öffentlichem Interesse fortan keinen besonderen Anlass für ein Feuerwerk begründen.
Der Gesetzgeber unterscheidet bisher vier Kategorien:
Kleinstfeuerwerk der Kategorien 1 umfasst Scherzartikel, Spielwaren und Tischfeuerwerk, das meist ohne gesetzliche Einschränkungen verwendet werden darf.
Kleinfeuerwerk der Kategorien 2 umfasst Raketen, Böller und Feuerwerke, die etwa zu Silvester auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im Allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen.
Mittelfeuerwerk (Kategorien 3 und Großfeuerwerk Kategorien 4) durfte bisher nur von Personen mit spezieller Erlaubnis oder ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden.
Die Erlaubnis hierzu erteilten bisher die entsprechend zuständigen Regierungstellen.
Mit den Kategorien 3 und 4 soll nun ab 2017 Schluss sein.
Die Änderung zum Sprengstoffgesetzt welches hierfür zuständig ist wird 2017 durchgeführt sein, eine entsprechende Rückwirkung auf Europäische Ebene ist zu erwarten.
Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.