Eilmeldung! Knoblauchverzehr strafbar

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Eilmeldung! Knoblauchverzehr strafbar

Berlin. Der Besitz, Vertrieb sowie Verzehr von Knoblauch wurde in einer kurzfristigen Versammlung des Europäischen Bundesgerichtshof unter Strafe gestellt. Supermärkte sind aufgefordert, verbleibenden Knoblauch aus dem Verkauf zu nehmen. Bürger sollen ihre Vorräte an Knoblauch bis zum Ende Oktober 2016 bei der ansässigen Stadtverwaltung abgeben. Der Verzehr steht ab sofort unter Strafe und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Wochen geahndet.

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