Zweifelhaftes Hobby wird vom Bundesgerichtshof verboten!
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Dpa/Karlsruhe
Heute hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein überraschendes Urteil über das ausüben des sogenannten "Live-Action Roleplay" gefällt.
Nach Angaben des Pressesprechers sei "LARP" Jugendgefährdend, Realitätsfremd und Gewaltverherrlichend. Das Urteil, die Ausübung dieses als Extrem Sport deklarierten Hobbys zu verbieten, geht aus einer Klage einer Mutter hervor die gegen den Veranstalter "Epic-Larp eV." geklagt hatte. Auf einer sogenannten "Con" dieses Veranstalters wurde ihr 16 Jähriger Sohn, der mit seiner Gruppe aus vier 19 Jährigen Vorort war, schwer verletzt.
Ein mittlerweile drei Jahre andauernder Rechtsstreit wurde nun mit einem Grundsatzurteil des BGA beendet. Mit sofortiger Wirkung wird das Veranstalten und teilnehmen an LARPs verboten.
Karlsruhe 21.10.2016
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