Verantwortungsbewusste Kinder- und Jugendpolitiker hinterfragen die Zahlen der Verfahren von Kinderwohlgefährdungen
Dies ist eine satirische Website. Nimm es nicht ernst Es ist ein Witz.
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Wie schon der Artikel vom 04.10.2016
http://www.presseportal.de/pm/7846/3447192
hergibt und für Betroffene schon längst klar ist, geht es hier nicht mit rechten Dingen zu.
Politik, Staatsanwaltschaft und Presse haben schon viel zu lange geschwiegen.
Entzug vieler Kinder (u. a. ohne Beschluss, ohne das Vorhandensein einer unabhängigen Kinderschutzfachkraft, ohne tatsächliche Kindeswohlgefährdung am Kind und ohne gesetzliche Grundlage) wird meist die elterlichen Sorge im einstweiligen Anordnungsverfahren ohne Amtsermittlung der Rechtmäßigkeit entzogen (praktisches Schnellverfahren). Wenn überhaupt Umgang gewährt wird, dann psychisch belastender begleitender Umgang, der allein schon eine nachhaltige Gefährdung für das Kind darstellt oder eben kein Umgang der zur Entfremdung der Kinder dient um das PE´s sich einen schönen Lebensabend bescheren können, dies auf den Rücken von meist Kleinkindern, die ihre Eltern vermissen, vermissen müssen.
Dies hat den Namen "WEIßE FOLTER", Folter an Kindern, Eltern, Großeltern - letztendlich zur gesamten Herkunftsfamilie.
Zur Aufklärung dieser Vorgänge stehen folgende Mail-Adressen zur Verfügung:
[email protected] und [email protected]
Bericht der Bundesärztekammer:
Seite 10 Zitat: " Seelische Gewalt Eltern-Kind-Beziehung ist beeinträchtigt Seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig/seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern“ Umgangssprachlich nennt man das PAS Kindesmisshandlung ist eine nicht zufällige (bewusste oder unbewusste) gewaltsame körperliche und/oder seelische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Heimen) geschieht und die zu Verletzungen, Entwicklungsverzögerungen oder sogar zum Tode führt und die somit das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.“ (Quelle: Drucksache 10/4560 des Deutschen Bundestages 1996)
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